Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Ein transparenter Umgang mit unseren Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Einnahmen ist für uns selbstverständlich. Jedes Jahr veröffentlichen wir einen Jahresbericht, in dem auch alle wesentlichen Angaben zu unseren Einnahmen und zur Verwendung der Mittel enthalten sind.

Nach einem dahingehenden Beschluss der Mitgliederversammlung 2017 hat der Förderverein der Studierendenschaft des KIT e. V. die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet. Die Informationen entsprechend der zehn Punkte aus der Selbstverpflichtung findet ihr im Folgenden:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

  • Zu Name, Sitz und Anschrift siehe Impressum.
  • Gründungsjahr 1993.

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Der Förderverein der Studierendenschaft des KIT e. V. ist wegen Förderung von Kunst und Kultur und Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid (Veranlagungszeitraum 202o bis 2022) des Finanzamts Karlsruhe-Stadt (Steuernummer 35022/29896) vom 03.07.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

  • Vorstand: Tobias M. Bölz (Vorsitzender) und Jens Senger (Schatzmeister).
  • Beirat: Dominik Rimpf, Sonja Schneidewind, Martin Poeppel, Hannah Graute, Yannik Enss und Tobias M. Bölz.

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

  • Der Förderverein der Studierendenschaft des KIT e. V. beschäftigt keine Angestellten. Die ehrenamtliche Arbeit des Vorstands wird gelegentlich von einzelnen Mitgliedern unterstützt.

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Änderungen der Satzung sowie der Beschluss über die Reihung der Anträge auf Förderung bedürfen des Einvernehmens des Studierendenparlaments der Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie. Darüber hinaus besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.

10. Namen von juristischen/natürlichen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

  • Im Jahr 2022 gab es keine Zuwendung i. S. d. Leitfadens für die Umsetzung von Selbstverpflichtungserklärungen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft einer natürlichen Person, die mehr als 10 % unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachte.

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